Eman Bestattungen GmbH – Bestimmungen Bestattungsfond
Eman Bestattungen GmbH – Mitgliedschaftsvertrag für Vereine/Moscheen
1. Zweck der Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaftsvertrag ermöglicht es Vereinen oder Moscheen, dass ihre Mitglieder im Falle des Ablebens die Bestattungsleistungen der Eman Bestattungen GmbH gemäss islamischer Tradition in Anspruch nehmen können. Dazu gehören unter anderem die Überführung in den Heimatort, die rituelle Waschung (Ghusl), das Einhüllen in das Leichentuch (Kafan) sowie die Durchführung der Salat al-Janazah (Todesgebet) und andere rituelle Zeremonien.
2. Voraussetzungen
Der Verein bzw. die Moschee muss in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein registriert sein.
Alle Moscheemitglieder müssen ein Formular ausfüllen und bei der Moschee abgeben. Nachdem die Moschee oder der Verein das eingegangene Formular mit eigenem Stempel bestätigt hat, werden alle Formulare der Erstaufnahme gesammelt an die Eman Bestattungen GmbH geschickt.
Für neue Moscheemitglieder werden die entsprechenden Antragsformulare mit Moscheestempel direkt an die Eman Bestattungen GmbH weitergeleitet. Die Formulare können optional mit einer Kopie des Personalausweises oder Passes eingereicht werden.
Änderungen der Mitgliederdaten sind innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Familienangehörige der Mitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder) sind automatisch eingeschlossen, sofern sie im gleichen Haushalt wohnen und in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaft sind.
Nicht standesamtlich verheiratete Paare müssen im Anmeldeformular angegeben werden. Änderungen (z. B. Trennung) sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich dem Moscheeverein und der Eman Bestattungen GmbH mitzuteilen.
Im Todesfall muss die Eman Bestattungen GmbH umgehend unter der Nummer 076 368 54 34 informiert werden. Die Rückführung des Verstorbenen erfolgt entweder durch die Eman Bestattungen GmbH selbst oder durch ein von ihr bestimmtes Bestattungsunternehmen.
Ab dem Zahlungstag sind der Ehemann, die Ehefrau und die Kinder bis zum Alter von 21 Jahren versichert und profitieren von allen Leistungen.
Kinder über 21 Jahre, die erwerbstätig sind, müssen einen neuen Mitgliedsvertrag bei der Eman Bestattungen GmbH für 25 CHF pro Jahr selbst auf ihren eigenen Namen abschliessen. Sobald die Kinder nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen oder heiraten, beträgt der Beitrag 50 CHF pro Jahr. Solche Änderungen sind umgehend mitzuteilen. (Für Rückführungen ausserhalb Europas beträgt der Beitrag für erwerbstätige Kinder ab 21 Jahren CHF 35.- pro Jahr. Wohnen sie nicht mehr im gleichen Haushalt, beträgt der Beitrag CHF 70.- pro Jahr.)
3. Mitgliedsbeitrag
Der Verein bzw. die Moschee zahlt pro Mitglied einen Beitrag von CHF 50.– pro Jahr. Alternativ ist auch eine Sammelzahlung möglich. (Für Mitglieder mit Rückführung ausserhalb Europas beträgt der Beitrag CHF 70.- pro Jahr.)
Bei Austritt einzelner Mitglieder erfolgt keine Rückerstattung des bereits geleisteten Beitrags.
Wenn die Eltern (Vater und Mutter) im gleichen Haushalt wohnen zahlen sie pro Elternteil 25 CHF zusätzlich pro Jahr. (Für Rückführungen ausserhalb Europas beträgt der Beitrag CHF 35.- pro Elternteil und Jahr.)
4. Wartezeit
Für die erstmalige Anmeldung von Mitgliedern durch den Verein oder die Moschee besteht keine Wartezeit.
Für später einzeln neu angemeldete Personen beginnt ab Zahlung des Beitrags eine Wartezeit von 60 Tagen, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese Frist beginnt mit dem Eingang des ausgefüllten Formulars und der Zahlung bei der Eman Bestattungen GmbH.
Ausgenommen von der Wartezeit sind Fälle von Unfall, Gewalt oder Naturkatastrophen; hier beträgt die Wartezeit lediglich 3 Tage.
5. Leistungen
Im Todesfall eines Mitglieds übernimmt die Eman Bestattungen GmbH folgende Leistungen:
a) Organisation der Überführung
Transport des Verstorbenen aus der Schweiz ins Heimatland, entweder per Flugzeug oder Landweg.
b) Rituelle Waschung und Einhüllung (Ghusl & Kafan)
Durchführung gemäss den islamischen Vorschriften durch das geschulte Personal des Bestattungsdienstes.
c) Totengebet (Salat al-Janazah) und rituelle Zeremonien
Organisation und Begleitung der Gebete und Zeremonien vor der Überführung.
d) Beschaffung erforderlicher Dokumente
Ärztliche Unterlagen, internationaler Leichenpass, amtlich vorgeschriebener Sarg.
e) Behördliche Formalitäten
Abwicklung aller notwendigen Vorgänge bei Behörden, Konsulaten und Botschaften sowie Einhaltung der Vorschriften des Ziellandes.
f) Zollabfertigung
Durchführung sämtlicher Zollformalitäten im Herkunfts- und Zielland.
g) Transport im Heimatland
Transport vom Flughafen zum Bestattungsort im Heimatland. (Für Transporte ausserhalb Europas werden gegen Vorlage der Rechnung bis zu CHF 200.- an die Angehörigen zurückerstattet.)
h) Begleitpersonen
Organisation des Hin- und Rückflugs für bis zu zwei (2) Angehörige, welche die Überführung begleiten. (Für Überführungen ausserhalb Europas wird ein (1) Flugticket übernommen.)
Nicht enthalten: Bestattungskosten vor Ort, Grabplatz oder Pflege.
6. Vorgehensweise im Todesfall
Im Todesfall informiert der Verein oder die Moschee umgehend die Eman Bestattungen GmbH und stellt alle notwendigen Unterlagen, wie Pass und Todesbescheinigung, zur Verfügung. Sollten erforderliche Dokumente fehlen, entstehen dadurch entstehende Kosten nicht zu Lasten der Eman Bestattungen GmbH.
7. Haftung
Eman Bestattungen GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden während Transport oder Zeremonien.
8. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die Laufzeit beträgt drei Jahre und kann nach Ablauf um weitere drei Jahre verlängert werden. Eine Kündigung ist durch den Verein oder die Moschee schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende möglich.
9. Kontakt
Eman Bestattungen GmbH
Luzernerstrasse 23
6037 Root
info@eman-bestattungen.ch
Mustafa Yildiz, Geschäftsführer
+41 76 368 54 34
Huljusi Aliji, Bestattungsdienst
+41 76 370 14 14